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Urteil Wirksame Schönheitsreparaturklausel trotz weitergehender Instandsetzungsverpflichtung


Schlagworte

Wirksame Schönheitsreparaturklausel trotz weitergehender Instandsetzungsverpflichtung; Abschleifen und Versiegeln von Parkett; geltungserhaltende Reduktion

Leitsatz

Ist in einem Formularmietvertrag der Mieter nicht nur zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, sondern auch zum Abschleifen und Versiegeln des Parketts, ist allein die Zusatzverpflichtung unwirksam, während die Regelung über Schönheitsreparaturen davon nicht betroffen ist.

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