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Urteil Willenserklärung
Schlagworte
Willenserklärung; Übermittlungsart; Einschreiben; AGB-Klausel; Transparenzgebot; Unangemessene Benachteiligung; Kündigung; Telefax
Leitsatz
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen eingeschriebenen Brief als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung eines Mietvertrages vorsieht, ist gemäß § 9 AGBG unwirksam, wenn sie innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einer unvermuteten Stelle enthalten ist.
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