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Urteil Warmmietvereinbarung zulässig
Schlagworte
Warmmietvereinbarung zulässig; Heizkostenpauschale
Leitsatz
Haben die Mietvertragsparteien eine Pauschale für die kalten und warmen Betriebskosten vereinbart, so ist diese Regelung solange wirksam, wie nicht die Umstellung in eine Bruttokaltmiete mit Heiz- und Warmwasserkostenvorschüssen vom Mieter verlangt wird oder der Vermieter die Miete entsprechend umstellt.
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