Urteil Vorkaufsrecht
Schlagworte
Vorkaufsrecht; Unterlassungsanspruch; Kollusives Zusammenwirken
Leitsätze
1. Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht des Mieters gem. § 570 b BGB ist eine über § 826 BGB geschützte Rechtsposition, so daß dem Mieter nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern bei einer drohenden Umgehung des Vorkaufsrechts auch Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche zustehen.
2. Indiz für ein kollusives Zusammenwirken zwischen Verkäufer und Drittkäufer zur Vereitelung des Vorkaufsrechts kann die durch den Drittkäufer erfolgte Freistellung des Verkäufers von etwaigen Schadensersatzansprüchen des Mieters sein.
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