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Urteil Vorfristige Entlassung wg. unverschuldeter Arbeitslosigkeit des Mieters


Schlagworte

Vorfristige Entlassung wg. unverschuldeter Arbeitslosigkeit des Mieters

Leitsätze

1. Der Mieter kann einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis haben, wenn er wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage ist, die vereinbarte Miete aufzubringen.

2. Der Mieter braucht keinen Nachmieter zu benennen, wenn der Vermieter vorher eindeutig abgelehnt hat, einen noch beizubringenden Nachmieter auch nur zu berücksichtigen.

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