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Urteil Verwirkung
Schlagworte
Verwirkung; Minderungsrecht; Mietminderung; Untersagung; gaststättenrechtliche Genehmigung
Leitsatz
Der Mangel der fehlenden Nutzungsmöglichkeit von Gewerberaum als Gaststättenräume berechtigt nicht zur Minderung des Mietzinses, wenn der Gaststättenbetrieb wegen fehlender Gaststättenkonzession untersagt worden ist und sich deshalb der zusätzlich bestehende (Bau-) Mangel überhaupt nicht auf den Mietgebrauch auswirkt.
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