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Urteil Verwaltungsvermögen
Schlagworte
Verwaltungsvermögen; Parkplatz; Postvermögen; Sondervermögen
Leitsatz
Maßgeblich für die Qualifikation eines Vermögenswertes als Verwaltungsvermögen ist vorrangig die tatsächliche Nutzung. Ein Parkplatz, der nur den Behördenangehörigen offensteht, ist Verwaltungsvermögen.
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