« zurück zur Suche
Urteil Verwaltungskosten neben der Grundmiete
Schlagworte
Verwaltungskosten neben der Grundmiete
Leitsatz
Die Vereinbarung im Mietvertrag, wonach der Mieter neben der Grundmiete besonders ausgewiesene Verwalterkosten zu zahlen hat, ist wirksam.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat