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Urteil vertragswidriger Gebrauch
Schlagworte
vertragswidriger Gebrauch; Familienangehörige; Kündigung; Angehörige; Mallorca
Leitsatz
Erfüllt der Mieter weiterhin seine Obhutspflichten, stellt die Aufnahme naher Angehöriger (hier: Tochter und Enkel) in die Mietwohnung auch dann keinen vertragswidrigen Gebrauch dar, wenn der Mieter sein Leben überwiegend auf Mallorca verbringt.
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