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Urteil Verpflichtung zur Untermieterkündigung bei unerlaubter Untervermietung


Schlagworte

Verpflichtung zur Untermieterkündigung bei unerlaubter Untervermietung

Leitsatz

Im Falle einer Abmahnung wegen unerlaubter Untervermietung hat der Mieter alles Zumutbare zu tun, um den alsbaldigen Auszug der Untermieter herbeizuführen. Dazu gehört auch eine Räumungsklage oder das Bemühen, durch finanzielle Zuwendungen den Untermieter zu bewegen, die Mietsache zurückzugeben.

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