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Urteil Vermittlung
Schlagworte
Vermittlung; Wohnungsvermittlung; Verwalter; Wohnungsverwalter; Provision; Makler
Leitsatz
Der Provisionsanspruch des Maklers hat vor dem Wohnungsvermittlungsgesetz keinen Bestand, wenn der Makler den Erwerb der Wohnung durch die Vermieter vermittelt hatte, von diesen mit der Vermietung beauftragt worden und mit Beginn des Mietvertrags als Verwalter der Wohnung vorgesehen war.
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