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Urteil Vermieterstellung nach Umwandlung und Erwerb einer Eigentumswohnung


Schlagworte

Vermieterstellung nach Umwandlung und Erwerb einer Eigentumswohnung

Leitsätze

1. Der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung, zu der Mansardenräume gehören, ist nur dann als alleiniger Vermieter anzusehen, wenn er nachweist, daß die ihm als Sondereigentum verkauften Dachräume mit den Mansardenräumen identisch sind.

2. Dazu ist der Aufteilungsplan einzureichen; der Beweisantritt "Beiziehung der Grundakten" ist unzulässig.

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