Urteil Verfügungsberechtigter, Aufwendungsersatzanspruch, Verrechnungsmöglichkeit, Instandhaltungsmaßnahmen, Mieterhöhung
Schlagworte
Verfügungsberechtigter, Aufwendungsersatzanspruch, Verrechnungsmöglichkeit, Instandhaltungsmaßnahmen, Mieterhöhung
Leitsätze
1. § 7 Abs. 7 Satz 4 VermG eröffnet nur eine Verrechnungsmöglichkeit, jedoch keine selbständige Anspruchsgrundlage für den Verfügungsberechtigten hinsichtlich über die erzielten Mieteinnahmen hinausgehenden Aufwendungen.
2. Bloße Instandhaltungsmaßnahmen begründen keinen Anspruch auf Mieterhöhung. Die dafür getätigten Aufwendungen kann der Verfügungsberechtigte daher nicht nach § 3 Satz 3 VermG vom Berechtigten verlangen.
3. Aufwendungen für bloße Instandhaltungsmaßnahmen sind dem Verfügungsberechtigten auch nicht durch analoge Anwendung des § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG oder nach den Grundsätzen des Auftrages (§ 670 BGB) zu ersetzen.
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