« zurück zur Suche
Urteil Untervermietung
Schlagworte
Untervermietung; Zustimmung; Kündigung; Sonderkündigungsrecht
Leitsatz
Der Mieter hat kein Sonderkündigungsrecht wegen verweigerter Einwilligung des Vermieters in eine Untervermietung, wenn der Mieter nur ganz allgemein eine Zustimmung zur Untervermietung begehrt hatte und der Vermieter eine gesetzte Antwortfrist unbeachtet ließ. Ein solches setzt ein nahezu rechtsmißbräuchliches, willkürliches und jedenfalls vertragswidriges Verhalten des Vermieters voraus.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat