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Urteil Unrichtige Wohnfläche und Mieterhöhungsrecht
Schlagworte
Unrichtige Wohnfläche und Mieterhöhungsrecht
Leitsatz
Ist im Mietvertrag die Wohnfläche irrtümlich zu niedrig angegeben, liegt darin in der Regel kein Mieterhöhungsverzicht, so daß nach einem Aufmaß der Vermieter eine Mieterhöhung nach der tatsächlichen Größe geltend machen kann.
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