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Urteil Unpfändbarkeit von Betriebskostenzahlungen
Schlagworte
Unpfändbarkeit von Betriebskostenzahlungen
Leitsatz
Ansprüche des Vermieters auf Zahlung von Betriebskostenvorschüssen und aus einer Betriebskostenabrechnung sind zweckgebunden und damit weder abtretbar noch pfändbar.(Leitsatz der Redaktion)
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