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Urteil Unklarheitenregel
Schlagworte
Unklarheitenregel; AGB; Kündigungsrecht; Befristung; Kündigungsfrist; Zeitmietvertrag
Leitsatz
Ein auf bestimmte Zeit vereinbarter Formularmietvertrag mit einem im einzelnen formulierten "Kündigungsrecht" unter Bezeichnung von Form und Fristen einer Kündigungserklärung ist unklar im Sinne des § 5 AGBG, weil er den Eindruck einer ordentlichen Kündigungsmöglichkeit vermittelt.
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