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Urteil Unechte Verflechtung des Maklers mit Vertragspartei
Schlagworte
Unechte Verflechtung des Maklers mit Vertragspartei
Leitsatz
Der Makler kann die vereinbarte Vergütung verlangen, wenn der vermittelte Grundstückskaufvertrag vollständig ausgehandelt ist und er vor der notariellen Beurkundung als gesetzlicher Vertreter für einen unbekannten Miterben auf der Verkäuferseite bestellt wurde.
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