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Urteil Treppenhausreinigung
Schlagworte
Treppenhausreinigung; Hausordnung; Unterlassen; Kündigung; Hausfrieden
Leitsatz
Der Vermieter ist zur Kündigung des Mietverhältnisses nicht berechtigt, wenn der Mieter die mietvertraglich übernommene bzw. durch Hausordnung auferlegte Pflicht zur Treppenhausreinigung mehrfach unterläßt.
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