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Urteil Streitwert
Schlagworte
Streitwert; Beschwer; Berufung; Treppenhaus; Abstellen; Unterlassen
Leitsatz
Der Streitwert für eine Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassen des Lagerns und Abstellens von Gegenständen im Treppenhaus und im Kellergeschoß (Schuhe, Schirm, Buggy, Spielzeugauto) richtet sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag des Mietwerts der in Anspruch genommenen Fläche.
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