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Urteil Straßenreinigungsentgelte
Schlagworte
Straßenreinigungsentgelte; Einbeziehung der Leistungsbedingungen von Trägern der öffentlichen Daseinsvorsorge; gesamtschuldnerische Haftung des alten und des neuen Eigentümers bei Grundstücksveräußerung; Mitteilungspflichten des Eigentümers
Leitsätze
1. Die Leistungsbedingungen der BSR werden auch ohne ausdrücklichen Hinweis (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 AGBG) Vertragsbestandteil.
2. Die Regelung, daß ein Eigentumswechsel der BSR mitzuteilen ist und bis dahin auch der Voreigentümer Entgeltschuldner bleibt, ist keine überraschende Klausel (§ 3 AGBG).
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