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Urteil Stellplatz
Schlagworte
Stellplatz; Teileigentum; Sauna; ordnungsgemäße Verwaltung
Leitsatz
Sieht die Teilungserklärung für eine kleinere Wohnanlage, bei der zu jeder Wohnung eine Garage gehört und zusätzliche Kraftfahrzeugstellplätze im Freien vorhanden sind, die Nutzung eines Teileigentums als Sauna vor, entspricht ein Eigentümerbeschluß nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, der es untersagt, daß die im Hof befindlichen Stellplätze von den Saunabesuchern benutzt werden.
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