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Urteil Staatshaftung wegen Verletzung der Informationspflicht des AROV über Restitutionsantrag


Schlagworte

Staatshaftung wegen Verletzung der Informationspflicht des AROV über Restitutionsantrag

Leitsatz

Die Pflicht, den eingetragenen Eigentümer eines restitutionsbelasteten Grundstücks nach § 31 Abs. 2 VermG über den Eingang eines Restitutionsantrages zu informieren, dient auch dem Zweck, ihn im Blick auf das Unterlassungsgebot des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG vor Aufwendungen zu bewahren, die sich bei einer Rückgabe des Vermögenswertes für ihn als nutzlos erweisen können.

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