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Urteil Sofortvollzug des Anschlußzwangs an Kanalisation
Schlagworte
Sofortvollzug des Anschlußzwangs an Kanalisation
Leitsatz
Ohne besondere Anhaltspunkte, die etwa eine Grundwassergefährdung ergeben könnten, ist ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines rechtmäßig verfügten Anschlußzwangs an die Kanalisation nicht gegeben. (Leitsatz der Redaktion)
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