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Urteil Sittenwidrigkeit einer Mietzinsvereinbarung bei Gewerberäumen
Schlagworte
Sittenwidrigkeit einer Mietzinsvereinbarung bei Gewerberäumen
Leitsatz
Die Mietzinsvereinbarung in einem Gewerbemietvertrag ist nicht sittenwidrig, wenn die ortsübliche Miete nur um 40 % überschritten wird und der Mieter erhebliche Umbaumaßnahmen vornehmen muß, ohne allerdings gegenüber dem Vermieter dazu verpflichtet zu sein.
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