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Urteil Schadensersatz
Schlagworte
Schadensersatz; Gemeinschaftseigentum; Instandsetzung; Verdienstausfall; Sondereigentum
Leitsatz
Nach dem Schutzzweck des § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG ist ein auf einem freien Willensentschluß beruhender, durch Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten veranlaßter Verdienstausfall des beeinträchtigten Wohnungseigentümers als Schaden nur dann zu erstatten, wenn der Wohnungseigentümer nicht durch andere unentgeltliche oder Kosten sparende Maßnahmen ausreichende Vorsorge zur Bewachung seines Eigentums treffen kann.
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