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Urteil Sachenrechtsbereinigung, Vermittlungsverfahren
Schlagworte
Sachenrechtsbereinigung, Vermittlungsverfahren
Leitsatz
Der Vermerk über die Eröffnung des notariellen Vermittlungsverfahrens nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz hat den Namen des Begünstigten zu enthalten.
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