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Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Verlust; staatliche Verwaltung des Feindvermögens
Leitsatz
Die Anordnung der staatlichen Verwaltung jüdischen Vermögens aufgrund der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl. I S. 191) ist nicht als ein Vermögensverlust "auf andere Weise" im Sinne von § 1 Abs. 6 VermG anzusehen.
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