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Urteil Rückübertragungsanspruch


Schlagworte

Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; Umwertung von Reichsmarkforderungen; Währungsreform

Leitsatz

Die Ablehnung der Umwertung von Reichsmarkforderungen, deren rechtmäßigen Erwerb der Kontoinhaber den DDR-Behörden nicht nachgewiesen hat, ist als Maßnahme im Zusammenhang mit der Währungsreform in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands keine entschädigungslose Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a oder des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG.

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