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Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch,Aufbauenteignung; entschädigungslose Enteignung von ausländischem Vermögen; unlautere Machenschaft; fehlgeschlagene Enteignung
Leitsatz
Die Bundesrepublik Deutschland muß für eine in der ehemaligen DDR vorgenommene und tatsächlich entschädigungslos gebliebene Enteignung von ausländischem Vermögen völkerrechtlich nicht in der Weise einstehen, daß sie die Enteignung rückgängig zu machen hat.
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