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Urteil Restitutionsanspruch
Schlagworte
Restitutionsanspruch; Verfolgte des NS-Regimes; Investor für herausverlangten Betrieb
Leitsatz (nicht amtlich)
Die Zulassung eines Investors für den herausverlangten Betrieb eines Verfolgten des NS-Regimes ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
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