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Urteil Provisionsanspruch
Schlagworte
Provisionsanspruch; WEG-Verwalter; Verwalter; Wohnungsvermittlung
Leitsatz
Wer im Zusammenhang mit der beabsichtigten Gebäudesanierung durch eine Bauherrengemeinschaft und der Veräußerung der durch Umwandlung entstandenen Sondereigentumsrechte Maklerdienste erbracht hat und in der Teilungserklärung zum Verwalter bestellt worden ist, kann einen Provisionsanspruch aus Wohnungsvermittlung in der Wohnungseigentumsanlage gegenüber dem Wohnungsmieter nicht geltend machen. (Ergänzung zum Urteil der Kammer in WM 1998, 363).
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