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Urteil Persönliche Haftung des faktischen Geschäftsführers der GmbH
Schlagworte
Persönliche Haftung des faktischen Geschäftsführers der GmbH
Leitsatz
In entsprechender Anwendung der konzernrechtlichen Vorschriften des Aktiengesetzes kann der Alleingesellschafter einer GmbH für deren Verbindlichkeiten haften, wenn er umfassende Einwirkungsmöglichkeiten auf die geschäftliche Tätigkeit der Gesellschaft hat, ohne selbst formell Geschäftsführer zu sein.
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