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Urteil Penthouse
Schlagworte
Penthouse; Dachgarten; bauliche Veränderung; Begrünung; Dachterrasse
Leitsatz
Die Anlegung eines Dachgartens auf der im Sondereigentum stehenden Dachterrasse rund um eine Penthousewohnung stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen.
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