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Urteil Ortsübliche Vergleichsmiete


Schlagworte

Ortsübliche Vergleichsmiete; Wirtschaftsstrafgesetz; geringes Angebot; Mietspiegel; Einzelzimmer

Leitsatz

Bei Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einzeln vermieteter Zimmer einer Wohnung ist die Miete vergleichbarer Einzelzimmer heranzuziehen. Im Anwendungsgebiet des Mietspiegels Münster kann dieser zur Berechnung herangezogen werden.

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