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Urteil Ortsübliche Vergleichsmiete
Schlagworte
Ortsübliche Vergleichsmiete; Wirtschaftsstrafgesetz; geringes Angebot; Mietspiegel; Einzelzimmer
Leitsatz
Bei Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einzeln vermieteter Zimmer einer Wohnung ist die Miete vergleichbarer Einzelzimmer heranzuziehen. Im Anwendungsgebiet des Mietspiegels Münster kann dieser zur Berechnung herangezogen werden.
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