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Urteil Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Schlagworte
Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Zweckentfremdung; Zweckentfremdungsgenehmigung; Mietpreisbindung; Mieterhöhung; Ersatzwohnraum
Leitsatz
Die vom Vermieter durch öffentlich-rechtlichen Vertrag oder durch Auflage zur Zweckentfremdungsgenehmigung eingegangene Verpflichtung einer Mietpreisbindung für neugeschaffenen Ersatzwohnraum ist wirkungslos. Der Mieter des Ersatzwohnraumes kann sich auf diese Mietpreisbindung nicht berufen.
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