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Urteil Nichtbeschluß
Schlagworte
Nichtbeschluß; Rolladenkästen; bauliche Veränderung; Fensterverkleinerung
Leitsätze
1. Wird in der Wohnungseigentümerversammlung über einen Antrag in dem Bewußtsein abgestimmt, daß die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich ist, diese aber nicht erreicht, so liegt ein nicht anfechtbarer Nichtbeschluß vor.
2. Der nachträgliche Einbau von Rolladenkästen, der zu einer Verkleinerung der Fenster um 8 cm führen würde, stellt eine bauliche Veränderung dar, die nicht im Bagatellbereich liegt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).
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