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Urteil Nebenkosten
Schlagworte
Nebenkosten; Betriebskosten; Konkludentes Verhalten; Vertragsänderung; schlüssiges Verhalten
Leitsatz
Ist im mündlichen Mietvertrag eine Kaltmiete vereinbart und leistet der Mieter in vier aufeinanderfolgenden Jahren aufgrund vom Vermieter erteilter Nebenkostenabrechnungen Zahlungen, liegt hierin eine konkludente Ergänzung und Konkretisierung des Mietvertrags.
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