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Urteil Nebenkosten
Schlagworte
Nebenkosten; Betriebskostenabrechnung; Bereicherungsanspruch
Leitsatz
Der Mieter hat einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch, wenn er Zahlungen auf rechtsgrundlos in die Betriebskostenabrechnung eingestellte Nebenkostenpositionen geleistet hat.
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