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Urteil Nachlassspaltung bei Miteigentum an DDR-Grundstücken
Schlagworte
Nachlassspaltung bei Miteigentum an DDR-Grundstücken
Leitsätze
1. Zur Frage der Nachlaßspaltung und Ermittlung der Eigentumsverhältnisse, wenn dem Nachlaß einer vor dem 3. Oktober 1990 verstorbenen Erblasserin das Miteigentum von Grundstücken in der ehemaligen DDR zugerechnet wird.
2. Nachlaßspaltung tritt nicht ein, wenn das in der ehemaligen DDR befindliche Grundeigentum der Erblasserin im Zeitpunkt des Erbfalls enteignet war; Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz führen nicht zu einer Nachlaßspaltung.
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