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Urteil Modernisierungsmaßnahme
Schlagworte
Modernisierungsmaßnahme; Mieterhöhungserklärung; Form; Wirksamkeit
Leitsatz
Wenn der Vermieter mehrere - auch getrennt abrechenbare - Modernisierungsmaßnahmen zugleich durchführt und zum Gegenstand einer einzigen Mieterhöhungserklärung gemacht hat, so ist die Wirksamkeit der Mieterhöhungserklärung hinsichtlich jeder Einzelmodernisierung zu überprüfen.
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