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Urteil Mitverschulden des Vermieters an Feuchtigkeitsschäden
Schlagworte
Mitverschulden des Vermieters an Feuchtigkeitsschäden
Leitsatz
Den Vermieter trifft ein Mitverschulden von 50 % an der Schimmelbildung, wenn er im Zusammenhang mit dem Einbau von wärmedämmenden Fenstern den Mieter nicht zur Änderung seines Lüftungsverhaltens auffordert.
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