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Urteil Mitverschulden des Vermieters an Feuchtigkeitsschäden


Schlagworte

Mitverschulden des Vermieters an Feuchtigkeitsschäden

Leitsatz

Den Vermieter trifft ein Mitverschulden von 50 % an der Schimmelbildung, wenn er im Zusammenhang mit dem Einbau von wärmedämmenden Fenstern den Mieter nicht zur Änderung seines Lüftungsverhaltens auffordert.

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