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Urteil Mieterkündigung bei Gesundheitsgefährdung
Schlagworte
Mieterkündigung bei Gesundheitsgefährdung
Leitsatz
Ein allgemeiner Hinweis auf Belästigungen durch Mitmieter und Besucher reicht nicht zur Darlegung eines Kündigungsgrundes nach § 544 BGB (erhebliche Gesundheitsgefährdung).
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