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Urteil Mieterhöhungsverlangen für Bruttomiete mit Nettomietspiegel zuzüglich durchschnittlichen Betriebskosten
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen für Bruttomiete mit Nettomietspiegel zuzüglich durchschnittlichen Betriebskosten
Leitsatz
Zur Ermittlung einer ortsüblichen Bruttokaltmiete anhand der Nettokaltmieten des Berliner Mietspiegels 1998 sind die im Endbericht zum Mietspiegel veröffentlichten durchschnittlichen Betriebskosten zu addieren.
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