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Urteil Mangel
Schlagworte
Mangel; Tauglichkeitsminderung; Gesundheitsgefährdung; Einhaltung von Grenzwerten
Leitsätze
1. Bei Einhaltung von nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft festgelegten Grenzwerten scheidet eine erhebliche Minderung der Tauglichkeit aus.
2. Ein Mangel liegt nicht schon dann vor, wenn eine Gesundheitsgefährdung (hier durch athermische Wirkungen) nicht wahrscheinlich, aber auch nicht ausgeschlossen ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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