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Urteil Mangel
Schlagworte
Mangel; Tauglichkeit; vertragsgemäßer Gebrauch; Schallisolierung; Minderung; Mietminderung; Gewährleistungsrecht; Lärm
Leitsatz
Der rügelose Gebrauch der mangelhaften Mietwohnung insbesondere unter Fortzahlung des Mietzinses in voller Höhe trotz Erkennens des Mangels führt nach sechs Monaten regelmäßig zum Ausschluß der Gewährleistungsrechte des Mieters.
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