Urteil Maklerprovision, - bei bestrittener Vollmacht
Schlagworte
Maklerprovision, - bei bestrittener Vollmacht; Nachweismakler; Doppelmaklertätigkeit; Vollmacht, gerichtliches Bestreiten der -
Leitsätze
1. Zu den Anfoderungen an die Entstehung eines Provisionsanspruchs des Nachweismaklers und zum Zustandekommen eines Maklervertrages, wenn der Maklerkunde die Bevollmächtigung des in seinem Namen aufgetretenen Vertreters in Abrede stellt.
2. Hat der kaufmännisch tätige Makler sowohl den Abschluß des Maklervertrages als auch die Nachweisleistung einem Vertreter ohne Vertretungsmacht angedient, besteht ein Anspruch gegen den Vertretenen aus § 354 Abs.1 HGB jedenfalls dann nicht, wenn dieser vor Abschluß des Hauptvertrages keine Kenntnis von der Tätigkeit des Maklers erlangt hat.
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