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Urteil LPG-Mitglied
Schlagworte
LPG-Mitglied; Übergang der mitgliedschaftlichen Rechte aus der Boden- und Inventareinbringung durch den Erblasser auf Erben/Ehepartnermitglied
Leitsatz
War der Erbe eines Genossenschaftsbauern nicht Mitglied der LPG, in der das eingebrachte Land bewirtschaftet wurde, wohl aber sein Ehepartner, so rückte dieser in die mitgliedschaftliche Stellung des Erblassers ein, wenn das Grundstück in der Bewirtschaftung der LPG verblieb.
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