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Urteil Kündigungsfrist bei Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel
Schlagworte
Kündigungsfrist bei Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel
Leitsatz
Ist ein Mietverhältnis auf bestimmte Zeit mit Verlängerungsklausel vereinbart worden, wird es mangels rechtzeitiger Kündigung des Mieters jeweils um den vorgesehenen Zeitraum (hier: ein Jahr) fortgesetzt; die Vorschrift des § 565 Abs. 2 Satz 4 BGB steht dem nicht entgegen.
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