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Urteil Kündigungserklärung


Schlagworte

Kündigungserklärung; Vertretungsmacht; AGB; GmbH-Geschäftsführer

Leitsätze

Kündigt ein GmbH-Geschäftsführer, der selbst neben der GmbH Mieter ist, unter Zuziehung eines Rechtsanwaltes den Mietvertrag, so muß der Vertragspartner nicht davon ausgehen, daß die Kündigung auch namens der GmbH ausgesprochen ist. Enthält der Mietvertrag, veranlaßt vom Vermieter, die Klausel "Die Kündigung eines Mieters bewirkt die Kündigung des gesamten Mietverhältnisses", so wird der gesamte Mietvertrag durch die Kündigung nur des GmbH Geschäftsführers selbst wirksam gekündigt. Auf diese an sich gemäß § 9 AGB-Gesetz unwirksame Klausel kann sich der Klauselverwender selbst nicht berufen.

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